PRESSEAUSSENDUNG

 

47. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht

Rudolf Strasser-Gedächtnis-Tagung

 

Am 22. und 23. März 2012 fand die 47. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht in Zell am See statt. Tagungsort war auch heuer wieder das Ferry Porsche Congress Center, wo der Vizepräsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht, o.Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg 426 Teilnehmer begrüßen konnte. Die Tagung begann mit einem Gedenken an den Präsidenten der Gesellschaft, em.o.Univ.-Prof. Dr. Karl Spielbüchler, welcher am 9. Jänner 2012 verstorben ist. Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell überbrachte die Grüße das Landes Salzburg. Auch der Bürgermeister der Stadtgemeinde Zell am See, Ing. Hermann Kaufmann, richtete eine Grußadresse an die Tagungsteilnehmer.

 

Der erste Tag der Veranstaltung stand im Sinne des Wirkens Rudolf Strassers ganz im Zeichen des Themenbereichs „Die kollektiven Mächte im Arbeitsleben“. O.Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg (Universität Linz) referierte zu „Mitbestimmung durch Betriebsvereinbarung“. Zu Beginn wies der Referent darauf hin, dass die Betriebsvereinbarung im geltenden Betriebsverfassungsrecht das zentrale und im Verhältnis Betriebsinhaber und Belegschaft auch einzige Instrument der kollektiven Rechtsgestaltung bildet. In der Folge ging der Vortragende auf zahlreiche Fragestellungen ein. Eindringlich wies er darauf hin, dass alle in der Literatur und in der Rechtsprechung vorgenommenen Versuche, die eingeschränkte Betriebsvereinbarungs-Autonomie durch verschiedene Konstruktionen zu erweitern, gesetzwidrig sind.

 

A.Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler (Universität Salzburg) sprach im Anschluss an das Referat von Jabornegg über „Entwicklungstendenzen im Kollektivvertragsrecht“. Mosler legte dar, dass sich zwar die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen für Kollektivverträge in den letzten Jahrzehnten deutlich verschlechtert haben, in Österreich – im Gegensatz zu anderen Ländern – jedoch trotzdem die allermeisten Arbeitnehmer von einem Kollektivvertrag oder einer sonstigen lohngestaltenden Vorschrift erfasst sind. Der Referent veranschaulichte zahlreiche Problemlagen und verwies dabei auch immer wieder auf das Europarecht. So ist es europarechtlich zulässig, wenn das österreichische System zwar allen Koalitionen die Betätigung einschließlich kollektiver Verhandlungen grundsätzlich ermöglicht, den Abschluss eines Kollektivvertrages mit Normwirkung und Außenseiterwirkung aber nur repräsentativen Verbänden eröffnet. Abschließend hielt Mosler fest, dass sich das österreichische Kollektivvertragsrecht über viele Jahrzehnte bewährt hat. Neben kleineren Adaptierungen erscheine lediglich eine Ausdehnung auf sozial schutzbedürftige arbeitnehmerähnliche Personen dringend geboten. Im Anschluss an die beiden Vorträge gab es jeweils eine lebhafte, von o.Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel geleitete Diskussion.

 

Der Nachmittag bot ein – überaus gut besuchtes – Seminar von SC i.R. Mag. Dr. Ingrid Nowotny (BMASK/Sektion Arbeitsmarkt) zum Thema „Arbeitsrecht und Fremdenrecht“.

Den zweiten, traditionell dem Sozialrecht gewidmeten Tag, eröffnete Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel (Universität Graz) mit einem Referat zu dem Thema „Das Entgelt im Beitrags- und im Steuerrecht“. Dabei wurden der sozialversicherungsrechtliche Entgeltbegriff einerseits und der steuerrechtliche Entgeltbegriff andererseits ausführlich erläutert und einander gegenübergestellt. Die Referentin wies darauf hin, dass – trotz der unterschiedlichen Grundsätze, die das Sozialversicherungs- und das Steuerrecht prägen – hinsichtlich der Bemessungsgrundlage zahlreiche Gleichklänge oder zumindest Ähnlichkeiten bestehen.

 

Der Vortrag von SC Dr. Walter Pöltner (BMASK) behandelte „Neue Probleme bei der Invaliditätspension“. Durch das Budgetbegleitgesetz 2011 kam es zu einer Neuordnung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Der Referent stellte dar, dass es Ziel der Bundesregierung ist, für Menschen unter 50 Jahren, die unter Berücksichtigung ihrer gesundheitlichen Entwicklung eine Chance auf Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt haben, Invaliditätspensionen durch Leistungen des AMS zu ersetzen, um die Betroffenen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern. In diesem Zusammenhang ging Pöltner auch eingehend auf den Grundsatz „Rehabilitation vor Pension“ ein.

 

Auch an diesem Tag gab es unter der Leitung von o.Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn (Universität Wien) eine rege Diskussion zu den Vorträgen.

 

Der neu gewählte Präsident der Gesellschaft, a.Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, schloss die Tagung und kündigte die 48. Tagung für den 21. und 22. März 2013 an.

 

In den Pausen der Veranstaltung blieb den Tagungsteilnehmern ausreichend Zeit, sich über die von ÖGB-, Linde- und Manz-Verlag präsentierten Neuerscheinungen auf dem Gebiet der arbeits- und sozialrechtlichen Literatur zu informieren.