Über die Gesellschaft
Am 13. Juli 1965 traf sich ein Proponentenkomitee, bestehend aus den Professoren Rudolf Strasser, Hans Floretta und Hans Schmitz, den Dozenten Albert Nowak und Theodor Tomandl, dem Generalsekretär der Österreichischen Juristenkommission Rudolf Machacek sowie den damaligen Ministerialbeamten Oswin Martinek und Walter Schwarz zur Gründung einer Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht als nationale Vereinigung der Genfer Internationalen Gesellschaft für das Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit.
Die konstituierende Hauptversammlung der Gesellschaft am 4. Oktober 1965 bestellte Prof. Floretta als Präsidenten, Doz. Nowak und Prof. Strasser als Vizepräsidenten und Prof. Schmitz, Doz. Tomandl sowie die Herren Martinek und Schwarz als weitere Vorstandsmitglieder. Es wurde beschlossen, jährlich eine wissenschaftliche arbeits- und sozialrechtliche Tagung abzuhalten. Diese Tagungen finden seit 1966 in Zell am See statt. Die Themen und Referenten werden in Beratungen des Vorstandes mit beigezogenen Mitgliedern bestimmt. Ursprünglich im großen Saal der Handelskammer beheimatet (und während der Vergrößerung dieses Saales zwei Mal beim Metzgerwirt untergebracht), bedient sich die Veranstaltung seit 2008 des Ferry Porsche Congress Centers.
Die Gesellschaft lädt Personen, die besonderes Interesse am Arbeitsrecht oder am Sozialrecht aufgrund wissenschaftlicher Arbeiten nachweisen, zum Beitritt ein. Derzeit zählt sie etwas über 100 Mitglieder.
Das große Interesse der Fachwelt an der Tagung wird vor allem an der hohen Zahl der Tagungsteilnehmer deutlich, die seit 1980 stets die Grenze von 400 überschreitet. Interessiert sind Wissenschaftler, Richter, Juristen der Kammern und Gewerkschaften, rechtskundige Bedienstete der Träger der gesetzlichen Sozialversicherung, Ministerialbeamte, Anwälte sowie Juristen und Belegschaftsvertreter von größeren Privatunternehmen, insb auch von Banken und Versicherungen.